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Jeder, der ein neues Auto kauft, zahlt BPM (private Kraftfahrzeug- und Motorradsteuer). Unternehmer müssen derzeit beim Kauf eines Transporters keine BPM zahlen. Ab dem 1. Januar 2025 ändert sich das: Unternehmer zahlen dann für einen Transporter die gleiche Steuer wie für Pkw. Für elektrische Lieferwagen wird die Ausnahme beibehalten.
Die Regierung hat diese Änderung mit dem Ziel angekündigt, den Verkauf von emissionsfreien Lieferwagen anzukurbeln. Das bedeutet, dass es je nach Lieferzeitpunkt bereits (fast) zu spät ist, einen neuen Transporter zu bestellen, um die BPM-Steuer zu vermeiden.
Die Abschaffung der BPM-Befreiung bedeutet, dass Unternehmer ab 2025 die BPM für einen neuen Firmenwagen zahlen müssen. Es wird erwartet, dass die Kosten für den Kauf eines Lieferwagens mit Verbrennungsmotor ab 2025 etwa 40 % höher sein werden als im Jahr 2024. Die Höhe der BPM hängt von den CO2-Emissionen des Transporters ab, die von Faktoren wie Kraftstoffart, Motor und technischen Merkmalen beeinflusst werden.
Ab dem 1. Januar 2025 zahlen Sie als Unternehmer die BPM für jeden neuen Firmenwagen, den Sie kaufen. Die Höhe dieses Betrags richtet sich nach der Menge der CO2-Emissionen. Dieser beträgt 66,90 € pro Gramm CO2. Ein Opel Combo stößt 139 Gramm aus, was zu 9.300 € BPM führt. Der Renault Trafic stößt 184 Gramm aus, was zu einem Preis von 12.310 € pro Minute führt. Für einen Volkswagen Crafter muss man zwischen 14.000 und 24.000 Euro ausgeben. Je höher oder schwerer das Modell, desto extremer sind die CO2-Emissionen.
Auch im Jahr 2024 können Unternehmer noch einen Transporter ohne bpm kaufen. 2024 ist also das Jahr, in dem Sie Ihren Fuhrpark unter die Lupe nehmen sollten. Wenn Sie bereit für einen neuen Transporter sind, bestellen Sie noch in diesem Jahr und genießen Sie die Vorteile.
Bis 2025 keine BPM zahlen
Rund 40 % niedrigerer Anschaffungswert im Jahr 2024
Vorläufige Befreiung für Emissionszonen
Sehen Sie hier unseren Bestand an neuen Nutzfahrzeugen
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Beim Kauf von elektrischen Nutzfahrzeugen müssen Sie keine BPM zahlen. In Zukunft wird es immer schwieriger, mit einem Dieselfahrzeug in die Innenstädte zu fahren, da immer mehr strenge Umweltzonen und Null-Emissions-Zonen eingeführt werden. Elektrische Nutzfahrzeuge und Lastenfahrräder hingegen sind in diesen Zonen willkommen.
Sehen Sie sich hier die elektrischen Nutzfahrzeuge und Lastenfahrräder aus unserem Bestand an
Im Folgenden werden Fragen zu Zugangsvoraussetzungen, Übergangsregelungen und Ausnahmen im Rahmen von Null-Emissions-Zonen (ZE-Zonen) beantwortet.
Was sind die Zugangsvoraussetzungen für Lieferwagen in ZE-Zonen?
Umwelt- und Null-Emissions-Zonen in Städten werden immer strenger und weiten sich aus. Inzwischen haben 29 Gemeinden beschlossen, ab 2025 eine Null-Emissions-Zone einzuführen. Für Diesel-Lieferwagen wird es bald fast unmöglich sein, in die Stadt einzufahren. Elektroautos hingegen werden in diesen Gebieten willkommen sein.
Welche Übergangsregelungen gelten für ZE-Zonen?
Kleintransporter der Euroklasse/Emissionsklasse 4 oder darunter können ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr in eine Null-Emissions-Zone einfahren.
Transporter der Euroklasse/Emissionsklasse 5 haben bis zum 1. Januar 2027 Zugang zu einer Null-Emissions-Zone.
Transporter der Euroklasse/Emissionsklasse 6 haben bis zum 1. Januar 2028 Zugang zu einer Null-Emissions-Zone.
Wo kann ich eine Ausnahmegenehmigung für ZE-Zonen beantragen?
Die Beantragung einer Befreiung kann über einen zentralen (digitalen) Schalter für Befreiungen ZE-Zonen erfolgen, der voraussichtlich bis Ende 2024 fertiggestellt sein wird. Ab dem Zeitpunkt, an dem dieser Schalter in Betrieb ist, können Befreiungen beantragt werden.
Kann ich eine Tagesfreistellung für eine ZE-Zone beantragen?
Einem Lieferwagen, der die Bedingungen einer Null-Emissions-Zone nicht erfüllt, kann eine Tagesfreistellung gewährt werden. Für einen Kleintransporter kann eine Tagesausnahme maximal 12 Mal pro Kalenderjahr und Gemeinde beantragt werden. Die Tagesausnahme wird für die Dauer eines Kalendertages gewährt, der um 00:00 Uhr beginnt und um 06:00 Uhr des folgenden Tages endet. Die Beantragung einer Tagesfreistellung kann über die Zentralstelle für Freistellungen ZE-Zonen erfolgen, die bis Ende 2024 in Betrieb gehen wird.
Gelten für ZE-Zonen Ausnahmen aufgrund langer Lieferzeiten?
Die Wartezeiten für die Auslieferung von Neufahrzeugen sind lang. In manchen Fällen bis zu 18 Monate. Daher können Sie eine Befreiung erhalten, wenn Sie mit der Auftragsbestätigung ein neues emissionsfreies Fahrzeug bestellt haben.
Was ist, wenn es keine emissionsfreien Alternativen für mein Fahrzeug gibt?
Es kann vorkommen, dass ein Fahrzeug noch nicht in einer emissionsfreien Variante erhältlich ist. In diesem Fall kann eine Ausnahme gewährt werden. Die Bedingungen dafür werden derzeit noch genauer geprüft.
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